Den Herstellern in der EU droht deshalb wirtschaftlicher Schaden. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Höhe der vorläufigen Ausgleichszölle festgelegt, die greifen, falls keine praktikable Lösung mit den chinesischen Behörden gefunden wird. Die vorläufigen Ausgleichszölle würden ab dem 4. Juli durch eine Sicherheitsleistung eingeführt (in der von den Zollbehörden in jedem Mitgliedstaat festzulegenden Form). Tatsächlich erhoben würden sie nur für den Fall, dass definitive Zölle eingeführt werden. Das müsste innerhalb von 4 Monaten nach der Einführung der vorläufigen Zölle geschehen.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Juni 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich