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Vertretung in Österreich

Zwei neue EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die Europäische Kommission hat heute wieder Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet oder verschärft, um die Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. 

  • Presseartikel
  • 8. Oktober 2025
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min
Entrance to the Berlaymont building

Das erste betrifft die Trinkwasserrichtlinie, die dazu beiträgt, die Wasserresilienz in der EU zu verbessern und das Null-Schadstoff-Ziel zu erreichen. Kärnten hat die allgemeinen Verpflichtungen und Qualitätsstandards nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Weitere Schwachstellen sind hierzulande die Umsetzung der Vorschriften über die Risikobewertung und das Risikomanagement sowie die Überwachung. Darüber hinaus sind die Betreiber gemäß den nationalen Vorschriften nicht in allen Fällen verpflichtet, Konsumenten Informationen online anzubieten. Das zweite neue Verfahren betrifft das Versäumnis Österreichs, die Änderungen der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen und der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, die mit der Verordnung über Sofortzahlungen eingeführt wurden, in nationales Recht umzusetzen. In beiden Fällen muss Österreich nun binnen zwei Monaten antworten und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. In einem dritten Fall – es geht um die Entsendung von Arbeitnehmern – hat die Europäische Kommission beschlossen, ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Österreich zu richten, da das Land seine Rechtsvorschriften noch immer nicht vollständig mit einigen Bestimmungen der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie in Einklang gebracht hat.

Pressemitteilung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Oktober 2025
Autor
Vertretung in Österreich