Dadurch können Reisende auch weiterhin ihr digitales EU-COVID-Zertifikat nutzen, falls EU-Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit beibehalten. Neben der Verlängerung schlägt die EU-Kommission auch geringfügige Änderungen daran vor: Labor-Antigentests sollen als Testart, für die ein Testzertifikat ausgestellt werden kann, aufgenommen werden; Impfzertifikate sollen alle verabreichten Impfdosen korrekt abbilden, auch wenn in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten geimpft wurde; und für Personen, die an klinischen Tests für COVID-19-Impfstoffe teilnehmen, sollen Zertifikate ausgestellt werden können. Der Einsatz des digitalen EU-COVID-Zertifikats bleibt Sache der Mitgliedstaaten, er wird weder vorgeschrieben noch verboten. Wenn ein Mitgliedstaat ein eigenes System für Zertifikate einrichtet, sollte aber sichergestellt sein, dass auch die digitalen COVID-Zertifikate der EU uneingeschränkt akzeptiert werden.
Digitales COVID-Zertifikat der EU
Website der Europäischen Kommission zum digitalen COVID-Zertifikat der EU
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Februar 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich