Im Zuge dessen hat sie auch drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet und entsprechende Aufforderungsschreiben verschickt. Erstens hat Österreich die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug auf vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Zweitens ist Österreich bei der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz säumig. Drittens hat Österreich keine nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Rechnungslegungsrichtlinie, der Transparenzrichtlinie und der Abschlussprüfungsrichtlinie in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geänderten Fassung mitgeteilt. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, den nächsten Schritt im Verfahren einzuleiten.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. September 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich