Für Wein werden etwa Ernteversicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit stärker gefördert und die bereits bestehenden Flexibilitätsregelungen bis zum 15. Oktober 2022 verlängert. Für Obst und Gemüse wurde festgelegt, dass die Unterstützung für Erzeugerorganisationen – für deren Berechnung normalerweise der Wert der Erzeugung zugrunde gelegt wird – nicht weniger als 85 % des Vorjahresniveaus betragen darf. EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sagte dazu: „Frühjahrsfröste, Überschwemmungen, Hitzewellen – diese extremen Witterungsbedingungen haben den Weinsektor und den Obst- und Gemüsesektor in diesem Jahr vor besonders große Herausforderungen gestellt. Und das nach dem Jahr 2020, das wegen der COVID-19-Krise bereits schwierig war. Diese dringend benötigten Unterstützungsmaßnahmen werden Erzeugerinnen und Erzeuger in der gesamten EU in dieser schwierigen Zeit unterstützen, und zwar zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits 2020 vorgeschlagen und 2021 verlängert wurden.“
Beobachtungsstelle für den Weinmarkt
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Oktober 2021