„Der Gerichtshof stellt fest, dass die streitige österreichische Regelung, soweit sie eine Anpassung der Familienleistungen nach Maßgabe des Wohnstaats der Kinder des Begünstigten vornimmt, gegen die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstößt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Europäische Kommission hatte die Regelung im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahren vor den EuGH gebracht, dieser gab der Klage der Kommission in vollem Umfang statt. Die österreichische Regelung trifft vor allem Grenzgänger, die genauso in das System einzahlen wie österreichische Arbeitnehmer. Daher liegt eine ungerechtfertigte indirekte Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer vor. Österreich muss die Regelung nun anpassen. Betroffene werden eine Nachzahlung in Höhe der rechtswidrigen Kürzungen fordern können.
Pressemitteilung des EuGH
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Juni 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich