Ziel ist ein befristeter Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels. Die Kommission hat den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Vorschlags zur Konsultation übermittelt. Die neuen Bestimmungen würden bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Die Wettbewerbsfähigkeit in Europa kann nicht auf staatlichen Beihilfen aufgebaut werden. Allerdings kann Unterstützung erforderlich sein, um die von uns angestrebte Abkehr von fossilen Brennstoffen so schnell wie möglich zu erreichen. Die Dekarbonisierung der europäischen Industrie könnte vorübergehend zusätzliche Impulse und Anreize erfordern, um Investitionen in strategische saubere Technologien zu fördern und in Europa zu halten. Wir werden nun die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten einholen, bevor wir über das weitere Vorgehen entscheiden. Dabei werden wir sicherstellen, dass Zusammenhalt und Wettbewerb gewahrt werden, um gleiche Ausgangsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Februar 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich