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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 10. September 2024
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Europäische Kommission ordnet Rückforderung unvereinbarer deutscher Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn und Ryanair an

Die Europäische Kommission ist heute zu dem Schluss gelangt, dass drei deutsche Beihilfemaßnahmen für Ryanair und den Flughafen Frankfurt-Hahn mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbar sind.

Containment measures in Brussels - Brussels Airport

Deutschland muss die unvereinbaren Beihilfen nun zuzüglich Zinsen zurückfordern. Konkret geht es um 13 bis 14 Millionen Euro plus Zinsen von Ryanair und 1,25 Millionen Euro plus Zinsen vom Flughafen Frankfurt-Hahn. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte:Wettbewerb zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften ist für die Verbraucher, das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Unsere eingehende Prüfung hat bestätigt, dass einige öffentliche Finanzierungsmaßnahmen für den Flughafen Frankfurt-Hahn und Ryanair nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Ryanair ist daraus ein unfairer und selektiver Vorteil gegenüber den Wettbewerbern erwachsen, und andere Regionalflughäfen wurden dadurch geschädigt.

Pressemitteilung

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Datum der Veröffentlichung
10. September 2024
Autor
Vertretung in Österreich