Österreich ist in drei Fällen betroffen: Die Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und fünf andere EU-Mitgliedstaaten ein, weil diese die Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand nicht vollständig umgesetzt haben. Die Kommission hat gewisse Lücken in Bezug auf die Rechte von Kindern festgestellt. Ein weiteres Verfahren startet gegen Österreich – und 23 weitere Staaten –, weil die Länder verschiedene nationale Bestimmungen nicht mit der Richtlinie zur Durchsetzung der Regeln über die Entsendung von Arbeitnehmern in Einklang gebracht haben. Diese zielen darauf ab, die praktische Anwendung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern zu stärken, beispielsweise indem sie Fragen rund um die Bekämpfung von Betrug und Umgehung von Vorschriften und die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten aufgreifen. Zudem erhält Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme – sie ist der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren – bezüglich der Umsetzung der Richtlinie über die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur. Österreich ist bei mehreren Artikeln säumig, beispielsweise bei den Bestimmungen bezüglich des Rechts Fahrgäste aufzunehmen und abzusetzen.
Vertragsverletzungsverfahren im Juli: wichtigste Beschlüsse
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Juli 2021