Ziel ist es, den Umweltschutz wirksamer zu gestalten, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. So werden neue Umweltstraftatbestände definiert, ein Mindestmaß an Sanktionen festgelegt und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung gestärkt. Mit dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Personen zu unterstützen, die Umweltstraftaten melden und mit den Durchsetzungsstellen kooperieren. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius ergänzte: „Umweltstraftaten verursachen irreversible und langfristige Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Es ist jedoch schwierig, in solchen Straftaten zu ermitteln und sie vor Gericht zu bringen. Gleichzeitig sind Sanktionen eher mild. Deshalb müssen wir unser Umweltstrafrecht stärken. In einer Zeit, in der die internationale Gemeinschaft über den Straftatbestand des Ökozids diskutiert, müssen wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umweltzerstörung verdoppeln, da ein hohes Umweltschutzniveau nicht nur für gegenwärtige, sondern auch für künftige Generationen von großer Bedeutung ist.“
Factsheet über die Stärkung des EU-Rechts zur Bekämpfung der Umweltkriminalität
Vorschlag für eine neue Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Dezember 2021
- Autor
- Vertretung in Österreich