Die EU-Wettbewerbshüter hatten damals entschieden, dass Irland Apple in Form von Steuervorbescheiden eine rechtswidrige Beihilfe in Höhe von bis zu 13 Milliarden Euro gewährt hat, die von dem Konzern zurückzufordern ist. Das Urteil des EuGH sei „ein großer Gewinn für die europäischen Bürgerinnen und Bürger und die Steuergerechtigkeit“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Auch im Fall von Google stärkt der EuGH der Kommission den Rücken: 2017 verhängte die Kommission eine Geldbuße von rund 2,4 Milliarden Euro gegen Google. Grund war, dass das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf mehreren nationalen Märkten für Online-Suchdienste missbraucht hat, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping gegenüber Wettbewerbern bevorzugte. Da das EU-Gericht die Sicht der Kommission im Wesentlichen teilte, legten Google und Alphabet ein Rechtsmittel beim EuGH ein. Dieser bestätigte heute endgültig die von der Kommission verhängte Strafe.
Statement von Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager
Pressemitteilung des EuGH zu Apple
Pressemitteilung des EuGH zu Google
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. September 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich