Erstens wird sie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein tägliches Zwangsgeld gegen Polen beantragen, solange das Land die einstweilige Anordnung des EuGH von 14. Juli nicht uneingeschränkt befolgt. Zweitens wird sie Polen ein Aufforderungsschreiben nach Artikel 260 Absatz 2 AEUV schicken, in dem sie das Land ermahnt, dem EuGH-Urteil von 15. Juli nachzukommen. Der EuGH hatte im Juli entschieden, dass die Disziplinarregelung für Richterinnen und Richter in Polen nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Und er verlangte per einstweiliger Anordnung unter anderem, die polnische Disziplinarkammer für Richterinnen und Richter ruhend zu stellen. Die Europäische Kommission ist nach Prüfung der Maßnahmen Polens zu dem Schluss gekommen, dass Polen dem Urteil nicht ausreichend nachkommt und die Anordnung des EuGH nicht vollständig umgesetzt hat.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. September 2021