Insgesamt zeigt der Bericht viele positive Entwicklungen in den Mitgliedstaaten auf, auch dort, wo die im Bericht von 2020 festgestellten Herausforderungen angegangen werden. Es bestehen jedoch nach wie vor auch Bedenken, die sich in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten verstärkt haben, beispielsweise was die Unabhängigkeit der Justiz und die Situation des Mediensektors anbelangt. In dem Bericht wird ferner auf die starke Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats während der COVID-19-Pandemie hingewiesen. Diese Pandemie hat auch gezeigt, wie wichtig es ist, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit aufrecht zu erhalten. Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová sagte: „Dieser zweite Bericht zeigt, dass es den Mitgliedstaaten möglich ist, Fortschritte zu erzielen. Diese fielen allerdings uneinheitlich aus und in einer Reihe von Mitgliedstaaten gibt es Anlass zu ernster Besorgnis, insbesondere was die Unabhängigkeit der Justiz betrifft. Zudem wurden in den vergangenen Monaten zwei Journalisten ermordet. Das ist nicht hinnehmbar. In dem Bericht werden entschlossene Maßnahmen zum Schutz der Medienfreiheit und -vielfalt angemahnt. Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse des Berichts von 2021 im kommenden Jahr in die Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten über die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit einfließen werden.“
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Länderkapitel zu Österreich
Der europäische Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit - Factsheet
Das Instrumentarium der EU zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit - Factsheet
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Juli 2021