Die Beihilfe soll vor allem zur Digitalisierung durch moderne Vertriebskanäle, digitale Infrastruktur und digitale Inhalte beitragen und läuft bis 31. Oktober 2027. Die EU-Kommission ist in ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beihilfe die Weiterentwicklung des Mediensektors erleichtern und zur Förderung des Medienpluralismus beitragen wird, was für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist. Sie ist auch zu dem Schluss gelangt, dass die positiven Auswirkungen der Maßnahme etwaige negative Auswirkungen im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen überwiegen. Die Entscheidung der EU-Kommission wird in Kürze unter der Nummer SA.62555 im Beihilfenregister der Generaldirektion Wettbewerb abrufbar sein.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Dezember 2021
- Autor
- Vertretung in Österreich