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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 15. Juli 2021
  • Lesedauer: 1 Min

Europäische Kommission setzt Schritte, um Einhaltung von EU-Recht sicherzustellen – auch in Österreich

Die Europäische Kommission hat heute eine Reihe rechtlicher Schritte gegen Mitgliedstaaten gesetzt, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen.

The Berlaymont Building and European Flags

Österreich ist in drei Fällen betroffen: Die Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und fünf andere EU-Mitgliedstaaten ein, weil diese die Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand nicht vollständig umgesetzt haben. Die Kommission hat gewisse Lücken in Bezug auf die Rechte von Kindern festgestellt. Ein weiteres Verfahren startet gegen Österreich – und 23 weitere Staaten –, weil die Länder verschiedene nationale Bestimmungen nicht mit der Richtlinie zur Durchsetzung der Regeln über die Entsendung von Arbeitnehmern in Einklang gebracht haben. Diese zielen darauf ab, die praktische Anwendung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern zu stärken, beispielsweise indem sie Fragen rund um die Bekämpfung von Betrug und Umgehung von Vorschriften und die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten aufgreifen. Zudem erhält Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme – sie ist der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren – bezüglich der Umsetzung der Richtlinie über die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur.  Österreich ist bei mehreren Artikeln säumig, beispielsweise bei den Bestimmungen bezüglich des Rechts Fahrgäste aufzunehmen und abzusetzen.

Vertragsverletzungsverfahren im Juli: wichtigste Beschlüsse

Vertragsverletzungen: Häufig gestellte Fragen

Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Juli 2021