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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 16. Oktober 2024
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Gesetz über digitale Märkte: Onlinedienst X ist aus Sicht der EU-Kommission kein zentraler Plattformdienst

Die Europäische Kommission hat entschieden, dass der Onlinedienst X nicht als zentraler Plattformdienst nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) eingestuft werden sollte. 

Bildschrim und EU-Flagge

Die heutige Entscheidung folgt auf eine eingehende Marktuntersuchung, die am 13. Mai 2024 eingeleitet wurde, nachdem X seinen Status als potenzieller Gatekeeper angemeldet hatte. Zusammen mit der Notifizierung reichte X auch Gegenargumente ein, in denen erläutert wurde, warum sein Onlinedienst für soziale Netzwerke seiner Ansicht nach nicht als wichtiges Gateway zwischen Unternehmen und Verbrauchern gelten sollte, selbst wenn davon ausgegangen wird, dass X die im DMA festgelegten quantitativen Schwellenwerte erfüllt.

Pressemitteilung in der Meldungsübersicht

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Oktober 2024
Autor
Vertretung in Österreich