Heute tritt die überarbeitete Quecksilberverordnung in Kraft. In der Folge darf Dental-Amalgam ab 1. Jänner 2025 nicht mehr verwendet oder exportiert werden. Jene Mitgliedstaaten, die mehr Zeit für die Anpassung ihres nationalen Gesundheitssystems benötigen, erhalten eine befristete Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2026. Auch Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Kategorien von quecksilberhaltigen Lampen werden eingestellt – je nach Lampenkategorie ab 2026 oder 2027. Die Lampen werden durch Alternativen wie LEDs ersetzt.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. Juli 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich