
Im Zuge dessen hat sie auch vier Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet und entsprechende Aufforderungsschreiben verschickt. Erstens hat Österreich die überarbeiteten Vorschriften für die Strommarktgestaltung nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Zweitens ist Österreich bei der Umsetzung der Vorschriften über das Auslaufen finanzieller Anreize für eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel säumig. Drittens hat Österreich die Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr nicht vollständig umgesetzt. Viertens muss Österreich die vollständige Umsetzung der Richtlinie zur Verwendung von 2-Methyloxolan als Extraktionslösungsmittel bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten voranbringen. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, den nächsten Schritt im Verfahren einzuleiten.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. März 2025
- Autor
- Vertretung in Österreich