Das Verfassungsgericht hat in seinen Urteilen vom 14. Juli 2021 und 7. Oktober 2021 die Bestimmungen der EU-Verträge als unvereinbar mit der polnischen Verfassung angesehen und den Vorrang des EU-Rechts ausdrücklich in Frage gestellt. Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen diese Entscheidungen des Verfassungsgerichts gegen die allgemeinen Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie gegen die Bindungswirkung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union. Zudem verletzten die Urteile nach Auffassung der EU-Kommission das Recht auf wirksamen Rechtsschutz und lassen ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts aufkommen. Polen hat zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu antworten.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Dezember 2021
- Autor
- Vertretung in Österreich