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Vertretung in Österreich

EU-Budget in Österreich

So funktioniert der EU-Haushalt in Österreich

So funktioniert der EU-Haushalt in Österreich

Der EU-Haushalt ergänzt den österreichischen Staatshaushalt. Er kommt zum Tragen, wenn es effektiver  ist, Gelder auf EU-Ebene statt auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene auszugeben. Im Jahr 2019 hat Österreich 3,1 Milliarden Euro zu den gesamten EU-Einnahmen von 163 Milliarden Euro beigetragen, also  lediglich 0,8 % der österreichischen Wirtschaftsleistung.

Im selben Jahr umfassten die EU-Investitionen in Österreich beispielsweise:

  • 1,3 Milliarden Euro für nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
  • 651 Millionen Euro für intelligentes und integratives Wachstum und
  • 63 Millionen Euro für Sicherheit und Staatsbürgerschaft

Neben den Investitionen in Österreich fließen die Mittel aus dem EU-Haushalt auch in andere Bereiche, darunter:

  • Wirtschaftliche Entwicklung weniger wohlhabender EU-Länder
  • Hilfe bei Naturkatastrophen
  • Entwicklungshilfe und Hilfe für EU-Nachbarn und Drittländer

Was sind die wichtigsten EU-Investitionsbereiche für Österreich?

EU-Haushalt 2021-2027

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Europäische Union ihren langfristigen Haushalt für den Zeitraum 2021–2027 aufgestockt. Aus dem EU-Haushalt und dem befristeten Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ stehen nun insgesamt 1,8 Billionen Euro bereit, um die pandemiebedingten Schäden zu mildern und Europa dabei zu helfen, gestärkt und widerstandsfähiger aus der Krise hervorzugehen.

Österreich wird für Investitionen und Reformen 3,5 Milliarden Euro an Zuschüssen aus der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität erhalten. Für die Jahre 2021–2027 stehen außerdem 135,8 Millionen Euro aus dem Fonds für einen gerechten Übergang zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird Hilfe für Gebiete finanziert, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders betroffen sind.

Österreich erhält außerdem 741,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung sowie etwas mehr als 409,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Darüber hinaus werden Österreich 4,1 Milliarden Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehen.

Hintergrundinformation

Wie funktioniert das EU-Budget?

Der EU-Haushalt ist hauptsächlich für Investitionen vorgesehen, daher wird ein langfristiger Ausgabenplan für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren aufgestellt. Dieser Plan wird Mehrjähriger Finanzrahmen (kurz MFR) genannt. Im Mehrjährigen Finanzrahmen werden die Höchstbeträge festgelegt, die die EU für jede ihrer Politikbereiche ausgeben wird.

Der Mehrjährige Finanzrahmen und das jährliche EU-Budget werden demokratisch unter Beteiligung der Europäischen Kommission, der EU-Länder im Rat der EU und des Europäischen Parlaments beschlossen:

  • Die Europäische Kommission schlägt einen Entwurf für den Mehrjährigen Finanzrahmen und das jährliche EU-Budget vor.
  • Die Regierungen der EU-Länder im Rat der EU und das Europäische Parlament in Vertretung der EU-Bürgerinnen und Bürger können diesen Entwurf abändern.
  • Die Regierungen der EU-Länder und das Europäische Parlament müssen den Entwurf genehmigen.

Woher kommt das Geld?

Das EU-Buget wird aus folgenden Quellen finanziert:

  • Beiträge der EU-Mitgliedstaaten. Diese werden auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) entsprechend ihrem Wohlstand berechnet.
  • Zölle und Importabgaben bei Einfuhren von Ländern außerhalb der EU.
  • Ein Betrag basierend auf der von jedem EU-Land erhobenen Mehrwertsteuer.
  • Sonstige Einnahmen, darunter Beiträge von Nicht-EU-Staaten zu bestimmten Programmen, Verzugszinsen und Geldbußen sowie ein eventueller Überschuss aus dem Vorjahr.
  • Ab 2021 wird außerdem ein Beitrag, basierend auf der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle in jedem Land erhoben.
  • Zur Finanzierung von „NextGenerationEU“ wird die Europäische Kommission Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen, die bis 2058 zurückgezahlt werden.

Wer bestimmt, wie das Geld ausgegeben wird?

Im Zeitraum 2021-2027:

  • Nationale Behörden verwalten rund drei Viertel der Haushaltsausgaben gemeinsam mit der Europäischen Kommission (geteilte Mittelverwaltung).
  • Die Europäische Kommission, ihre Agenturen und Delegationen verwalten rund 18 % des EU-Haushalts (direkte Mittelverwaltung).
  • Andere internationale Organisationen, nationale Agenturen oder Drittländer verwalten 8 % des EU-Haushalts (indirekte Mittelverwaltung).
  • Für „NextGenerationEU“ werden 90 % der Mittel über die Aufbau- und Resilienzfazilität geleitet. Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist ein Instrument zur Bereitstellung von Zuschüssen und von rückzahlbaren Darlehen für Reformen und Investitionen in den EU-Ländern im Gesamtwert von 723,8 Milliarden Euro.

Die Kommission trägt die Letztverantwortung für die Ausführung des gesamten Haushaltsplans, um sicherzustellen, dass jeder ausgegebene Euro erfasst und verbucht wird. 

  • Die Konten werden von der Kommission, den nationalen Regierungen und anderen Einrichtungen geprüft. Falls notwendig, werden Maßnahmen ergriffen, um Schwachstellen oder Fehler zu beheben.
  • Schließlich stimmt das Europäische Parlament im Namen der EU-Bürgerinnen und Bürger über die Genehmigung („Entlastung“) der Ausführung des Haushalts durch die EU-Kommission ab.

Wer prüft, ob das Geld rechtmäßig ausgegeben wird?

Die EU verfügt über mehrere Stellen und Instrumente, um ihre finanziellen Interessen zu schützen.

  • OLAF: Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung prüft und ahndet Fälle von Betrug, Korruption, Hinterziehung von Steuern, Zöllen und Abgaben, aus denen das EU-Budget finanziert wird, und schweres Fehlverhalten innerhalb der EU-Institutionen.
  • EDES: Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem ermittelt unzuverlässige Wirtschaftsteilnehmer, schließt sie von Finanzierungen aus und verhängt Sanktionen.
  • Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der EU