Ziel ist es, sowohl Elektronikabfälle als auch die Unannehmlichkeiten einzudämmen, die Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher und inkompatibler Ladegeräte für elektronische Geräte haben. Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz gearbeitet wurde, der zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte keine vollständige Lösung gefunden werden. Mit dem heute präsentierten Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie werden der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie harmonisiert: USB-C wird zur Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten zu entbündeln. Dies bringt mehr Konsumentenfreundlichkeit bei gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten, wodurch wiederum der grüne und digitale Wandel unterstützt wird. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte: „Für alle wesentlichen elektronischen Geräte wird ein Ladegerät benötigt. Je mehr Geräte auf den Markt kommen, desto mehr Ladegeräte werden verkauft, die nicht austauschbar oder aber nicht notwendig sind. Dem setzen wir ein Ende. Unser Vorschlag schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in Europa ein einziges Ladegerät für alle ihre tragbaren elektronischen Geräte verwenden können. Dies ist ein großer Schritt hin zu mehr Konsumentenfreundlichkeit und weniger Abfallaufkommen.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. September 2021