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Vertretung in Österreich
Presseartikel17. Februar 2023Vertretung in ÖsterreichLesedauer: 1 Min

Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in der Zielgeraden

Die Europäische Kommission hat das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland heute dem Rat zur Unterzeichnung übermittelt und es damit der Ratifizierung einen großen Schritt nähergebracht.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis

Sobald der Rat, das Gremium der EU-Mitgliedstaaten, grünes Licht gegeben hat, können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen und es kann dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Nach dessen Genehmigung kann das Abkommen in Kraft treten. Es soll u. a. Folgendes bringen: Der bilaterale Handel dürfte um bis zu 30 % wachsen – mit einem jährlichen Anstieg von bis zu 4,5 Milliarden Euro bei den EU-Ausfuhren. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 % zunehmen. EU-Unternehmen können ab dem ersten Jahr der Anwendung mit einem Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro rechnen. Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Neue wirtschaftliche Chancen sind von entscheidender Bedeutung, da wir uns bemühen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern und unsere Lieferketten in einem sehr schwierigen geopolitischen Kontext zu diversifizieren. Dieses Abkommen der neuen Generation wird eine Fülle neuer Ausfuhrmöglichkeiten für Unternehmen – auch KMU – aus der EU sowohl bei Waren als auch bei Dienstleistungen eröffnen. Es enthält außerdem ambitioniertere Nachhaltigkeitsverpflichtungen als jedes bisherige Handelsabkommen.“

Pressemitteilung

Informationsblatt zum EU-NZ-Handelsabkommen

Informationsblatt zum EU-NZ-Handel und nachhaltige Entwicklung

Informationsblatt zum EU-NZ- Landwirtschaft

Fragen und Antworten

Handelsbeziehungen zwischen der EU und Neuseeland

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Februar 2023
Autor
Vertretung in Österreich