Die Mitgliedstaaten können damit unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und internationaler Verpflichtungen, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, rasch geordnete Verfahren zur Bewältigung der Situation einrichten. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen eine verlängerte Frist für die Registrierung von Asylanträgen sowie Asylverfahren an der Grenze unter bestimmten Umständen. Die Kommission war von den Staats- und Regierungsspitzen im Europäischen Rat ersucht worden, erforderliche Änderungen des EU-Rechtsrahmens und konkrete Maßnahmen inklusive finanzieller Unterstützung vorzuschlagen, um eine angemessene Reaktion zu gewährleisten. Die Maßnahmen treten nach ihrer Annahme durch die Mitgliedstaaten und nach Konsultation des europäischen Parlaments in Kraft und gelten vorerst für einen Zeitraum von sechs Monaten für Drittstaatsangehörige, die aus Belarus irregulär in die EU eingereist sind und sich in der Nähe der Grenze befinden bzw. für Personen, die sich an den Grenzübergangsstellen aufhalten.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Dezember 2021
- Autor
- Vertretung in Österreich