Die EU-Kommission muss eine Datenbank einrichten, in die sie Meldungen von Online-Plattformen über die Gründe für die Entfernung von Informationen und andere Entscheidungen zur Inhaltsmoderation einpflegt. Das ist in Artikel 24(5) des DSA festgelegt. Sobald die Datenbank eingerichtet ist, werden die Plattformen aufgefordert, ihre Erklärungen so schnell wie möglich nach einer Entscheidung einzureichen. Das wird Aktualisierungen fast in Echtzeit ermöglichen. Diese Inhalte werden öffentlich zugänglich sein und Informationen über die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte liefern. Die öffentliche Konsultation zielt darauf ab, Informationen darüber zu sammeln, wie diese Verpflichtung umgesetzt werden soll. Die Kommission lädt Anbieter von Online-Plattformen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Forscher und andere Akteure dazu ein, ihre Beiträge bis zum 17. Juli einzureichen.
Pressemitteilung in der Meldungsübersicht
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. Juni 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich