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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 22. Februar 2022
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Digitales COVID-Zertifikat der EU: Genesenennachweise auch auf Grundlage von Antigen-Schnelltests möglich

Die EU-Staaten können Genesenennachweise im Digitalen Covid-Zertifikat der EU ab sofort auch auf Basis eines Antigen-Schnelltests ausstellen. Bisher war dafür ein PCR-Testergebnis notwendig. 

EU Digital COVID Certificate - European Capitals

Entsprechende Regeln hat die Europäische Kommission heute angenommen. Voraussetzung ist, dass der verwendete Antigen-Schnelltest in der gemeinsamen EU-Liste der COVID-19-Schnelltests aufgeführt ist. Er muss zudem von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Entsprechende Nachweise können die EU-Staaten ab jetzt ausstellen. Die Nachweise können auch rückwirkend erteilt werden, und zwar auf der Grundlage von Tests, die seit dem 1. Oktober 2021 durchgeführt wurden.

Pressemitteilung in der Meldungsübersicht

Rechtsakt hinsichtlich der Ausstellung von Genesenennachweise auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests

Gemeinsame EU-Liste der COVID-19-Schnelltests

Hintergrundinformationen zum Digitalen COVID-Zertifikat der EU

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Februar 2022
Autor
Vertretung in Österreich