
Daher ist ein moderner, einfacherer und wirksamerer Rechtsrahmen erforderlich. Mit den neuen Vorschriften erhalten die Mitgliedstaaten die nötigen Instrumente, um Rückführungen unter Achtung der Grundrechte effektiver durchzuführen. „Mit dem neuen europäischen Rückkehrsystem werden wir dafür sorgen, dass Personen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, tatsächlich zurückgeführt werden. Damit wird das Vertrauen in unser gemeinsames europäisches Asyl- und Migrationssystem enorm gestärkt“, sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner. Vorgesehen sind u. a. die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen, klare Regeln für die Rückführung und Anreize für freiwillige Rückkehr, besondere Vorschriften für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, und die Möglichkeit, Abkommen über Rückkehrzentren in Drittstaaten zu schließen. Als nächstes müssen das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat über den Vorschlag entscheiden.
Vorschlag zur Einrichtung eines Gemeinsamen Europäischen Rückkehrsystems
Factsheet – Ein umfassendes Migrationskonzept
Factsheet – Ein neues Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. März 2025
- Autor
- Vertretung in Österreich