Damit kann der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene freiwillige, hochwertige EU-Standard für grüne Anleihen eingeführt werden. Er wird Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, die Mittel auf den Kapitalmärkten aufnehmen möchten, um grüne Investitionen unter Einhaltung strenger Nachhaltigkeitsanforderungen zu finanzieren. Wer grüne Anleihen nach dem EU-Standard begibt, muss mindestens 85 % der beschafften Mittel für Wirtschaftstätigkeiten verwenden, die mit der EU-Taxonomieverordnung im Einklang stehen. So können Anleger leichter bewerten, ob ihre Investitionen nachhaltig sind. Dazu EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness: „Mit dem europäischen Standard für grüne Anleihen schaffen wir einen neuen Goldstandard, der jenen Unternehmen zur Verfügung steht, die bei der Nachhaltigkeitswende an vorderster Front stehen wollen.“ Die EU-Kommission wird außerdem standardisierte Vorlagen für Emittenten anderer grüner Anleihen veröffentlichen, die zwar nicht den EU-Standard nutzen, aber Informationen zur Übereinstimmung ihrer Anleihen mit der EU-Taxonomieverordnung verfügbar machen wollen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. März 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich