Einen Überblick dazu geben der ARF-Anzeiger der Europäischen Kommission und die Recover.MAP der WKÖ. Die Aufbau- und Resilienzfazilität trat im Februar 2021 in Kraft; sie wird die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abmildern, die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und widerstandsfähiger machen und sie besser auf den ökologischen und digitalen Wandel vorbereiten. Dazu werden an die EU-Mitgliedstaaten bis zu 723,8 Milliarden Euro (zu laufenden Preisen) in Form von Zuschüssen und Darlehen ausgezahlt. Die Mitgliedstaaten verwenden die Mittel für die Durchführung ehrgeiziger Reformen und Investitionen, die sie in ihren nationalen Aufbauplänen mit der EU-Kommission vereinbart haben.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Februar 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich