„Wir schlagen heute vor, mit unseren Sanktionen noch einen Schritt weiter zu gehen. Wir werden sie umfassender und schärfer machen, damit sie die russische Wirtschaft noch stärker beeinträchtigen“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das fünfte Sanktionspaket umfasst sechs Säulen. Erstens wird die EU ein Einfuhrverbot für Kohle aus Russland im Wert von 4 Milliarden Euro jährlich verhängen. Zweitens regt die Europäische Kommission ein vollständiges Transaktionsverbot gegen vier wichtige russische Banken an, unter anderem die zweitgrößte russische Bank VTB. „Diese vier Banken, die wir nun vollständig von den Märkten abschneiden, haben einen Marktanteil von 23 % am russischen Bankensektor. Dadurch wird das Finanzsystem Russland weiter geschwächt“, sagte von der Leyen. Drittens wird die EU russischen und von Russland betriebenen Schiffen verbieten, EU-Häfen anzulaufen. Ausnahmen sind vorgesehen für lebensnotwendige Güter wie Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, humanitäre Hilfe sowie Energie. „Zusätzlich verhängen wir ein Verbot für russische und belarussische Kraftverkehrsunternehmen. Mit diesem Verbot werden die Möglichkeiten der russischen Industrie, zentrale Güter zu beziehen, drastisch eingeschränkt“, ergänzte von der Leyen. Viertens werden weitere gezielte Ausfuhrverbote im Umfang von 10 Milliarden Euro beschlossen – und zwar in Bereichen, die Russland empfindlich treffen. Dazu gehören beispielsweise Quantencomputer und fortschrittliche Halbleiter, aber auch sensible Maschinen und Transportausrüstungen. Fünftens sind gezielte neue Einfuhrverbote in Höhe von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen, und zwar für Erzeugnisse von Holz über Zement und Meeresfrüchte bis hin zu alkoholischen Getränken. Ziel ist es, die Finanzströme Russlands und seiner Oligarchen zu unterbinden. „So schließen wir auch Schlupflöcher zwischen Russland und Belarus.“ Sechstens ergreift die EU eine Reihe gezielter Maßnahmen: Russische Unternehmen dürfen beispielsweise keine öffentlichen Aufträge in den Mitgliedstaaten erhalten. Zudem werden weitere Personen mit Sanktionen belegt. Von der Leyen: „Das ist aber nicht alles. Wir arbeiten an weiteren Sanktionen, einschließlich in Bezug auf Erdöleinfuhren, und wir stellen Überlegungen zu einigen der von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Ideen an, beispielsweise zu Steuern auf bestimmte Zahlungskanäle wie Treuhandkonten.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. April 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich