Darauf haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat heute politisch geeinigt. Zurück geht die Einigung auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission von 2012. Im Aufsichtsrat gilt für das unterrepräsentierte Geschlecht – zumeist Frauen – eine Quote von 40 %. Alternativ kann bei den Führungsposten in Aufsichtsrat und Vorstand allgemein eine Quote von 33 % erreicht werden.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Juni 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich