Die Förderung wurde ursprünglich im Juli 2012 von der Kommission genehmigt, Verlängerungen wurden im Oktober 2017 und Dezember 2019 bewilligt. Da die Regelung im Dezember 2022 ausläuft, hat Österreich bei der EU-Kommission eine Verlängerung bis Dezember 2027 angemeldet. Das Gesamtbudget für die kommenden fünf Jahre beträgt 1,4 Milliarden Euro. Aus Sicht der EU-Kommission ist die Regelung weiterhin notwendig und angemessen, um den Schienengüterverkehr im Einklang mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Grünen Deals zu fördern, ohne den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Die Regelung ist weiterhin verhältnismäßig, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Der Beschluss wird in Kürze im Beihilfenregister der EU-Kommission unter der Nummer SA.104264 abrufbar sein.
Pressmitteilung in der Meldungsübersicht
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. Dezember 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich