Konkret geht es um die Mitgliedstaaten, die rechtlich verpflichtet sind, den Euro einzuführen, nämlich Bulgarien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Unser Konvergenzbericht zeigt, dass die sechs nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Beitrittskriterien Fortschritte erzielt haben, auch wenn keiner von ihnen sämtliche Kriterien erfüllt. Die gute Nachricht ist die wachsende Unterstützung für den Euro. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesen Mitgliedstaaten spricht sich für einen Beitritt zur einheitlichen Währung aus. Der Euro bleibt in diesen unsicheren Zeiten somit ein wichtiger Stabilitätsanker.“ Die sogenannten Konvergenzkriterien für die Euro-Einführung beziehen sich auf Preisstabilität, gesunde öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität und die Konvergenz der langfristigen Zinssätze. Zudem müssen die nationalen Rechtsvorschriften mit den Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion vereinbar sein. Bulgarien ist das einzige Land, das bis auf eine Ausnahme – nämlich die Preisstabilität – alle Punkte erfüllt. Sobald alle Voraussetzungen für die Euro-Einführung gegeben sind, sprich die Inflation im Rahmen des Referenzwerts liegt, kann das Land einen speziellen Konvergenzbericht beantragen – außerhalb des üblichen zweijährigen Zyklus.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Juni 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich