Zum Berichts-Stichtag Ende Juli hatten 16 Mitgliedstaaten die vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt. Gegen die anderen EU-Länder, darunter Österreich, hat die Kommission im Juli wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Regeln zielen darauf ab, Landwirte, Bauernverbände und andere Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen vor übermäßiger Marktmacht der Käufer zu schützen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die 16 Mitgliedstaaten im Allgemeinen dem Ansatz der Richtlinie folgten und zumeist noch über das vereinbarte Mindestschutzniveau hinausgehen. So haben etwa die meisten Mitgliedstaaten die in der Richtlinie enthaltene Liste unlauterer Handelspraktiken erweitert oder die Verbote verschärft.
Pressemitteilung zum Vertragsverletzungsverfahren
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. Oktober 2021