Anlass ist das neue Gesetz zur Verteidigung der nationalen Souveränität, das am 12. Dezember 2023 vom ungarischen Parlament angenommen wurde und am 22. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz wird das sogenannte Amt zur Verteidigung der nationalen Souveränität eingerichtet, das bestimmte Aktivitäten untersuchen soll, die für einen anderen Staat oder eine ausländische Einrichtung, Organisation oder natürliche Person ausgeführt werden und die Souveränität Ungarns verletzen oder gefährden könnten. Gleiches gilt für Organisationen, deren mit Geldern aus dem Ausland finanzierte Aktivitäten Wahlergebnisse oder den Wählerwillen beeinflussen könnten. Mit dem Gesetz werden außerdem ungarische Rechtsvorschriften adaptiert, die es Kandidaten, politischen Parteien und Vereinigungen, die an Wahlen teilnehmen, verbieten, Gelder aus dem Ausland einzusetzen, um Wahlen zu beeinflussen oder dies zu versuchen. Außerdem wird die Verwendung von Geldern aus dem Ausland im Zusammenhang mit Wahlen unter Strafe gestellt. Nach Auffassung der Kommission verstößt dieses Gesetz gegen mehrere primär- und sekundärrechtliche EU-Vorschriften, insbesondere gegen die demokratischen Werte der Union, den Grundsatz der Demokratie und die Wahlrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger, sowie mehrere in der EU-Grundrechtecharte verankerte Grundrechte. Ungarn muss nun binnen zwei Monaten auf das Aufforderungsschreiben reagieren. Wird den Beschwerdepunkten der Kommission nicht Rechnung getragen, kann die Kommission beschließen, mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Februar 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich