Darauf haben sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat gestern politisch geeinigt. Erreicht werden soll dies mit dem Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen (IPI). Es erlaubt der EU, mutmaßliche Beschränkungen für EU-Unternehmen auf den Beschaffungsmärkten von Drittländern zu untersuchen, das betreffende Land zu Öffnungen zu konsultieren und in letzter Konsequenz auch den Zugang ausländischer Unternehmen zum EU-Beschaffungsmarkt zu beschränken, wenn sie aus einem Land kommen, das den Zugang für EU-Unternehmen erschwert. Der Markt der EU für öffentliche Aufträge ist einer größten und zugänglichsten der Welt. Umgekehrt wenden jedoch viele der wichtigsten Handelspartner der EU auf ihre Märkte Restriktionen an, die EU-Unternehmen diskriminieren. Das betrifft vor allem wettbewerbsfähige EU-Sektoren wie Bauwesen, öffentlichen Verkehr, Medizinprodukte, Stromerzeugung und Arzneimittel.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. März 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich