Die Kommission war bereits in ihrer vorangegangenen Analyse vom 6. Mai zu dem Schluss gekommen, dass in Polen keine eindeutige Gefahr mehr für eine schwerwiegende Verletzung der Rechtsstaatlichkeit im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union besteht. EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Heute ist ein wichtiger Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Polen und in der Europäischen Union. Nach mehr als sechs Jahren haben wir nach den positiven Schritten der polnischen Behörden und der starken Unterstützung durch die Mitgliedstaaten das Verfahren nach Artikel 7 für Polen nun abgeschlossen. Wir werden weiterhin mit den polnischen Behörden zusammenarbeiten, um sie in ihrem Bemühen um die Förderung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen.“
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. Mai 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich