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Vertretung in Österreich
Presseartikel13. Februar 2024Vertretung in ÖsterreichLesedauer: 1 Min

Europäische Kommission beschließt Erleichterungen für Landwirte

Die Europäische Kommission räumt Landwirten mehr Spielraum im Hinblick auf die Stilllegungspflicht ein.

Read-out of the weekly meeting of the von der Leyen Commission by Ursula von der Leyen, President of the European Commission, and Olivér Várhelyi, European Commissioner, on the 2023 Enlargement package and the new Growth Plan for the Western Balkans

Anstatt 4 % ihres Ackerlandes brach liegen zu lassen, können Landwirte stickstoffbindende Pflanzen (wie Linsen, Erbsen oder Favas) und/oder Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzmittel anbauen – und erfüllen dennoch die sogenannte GLÖZ-8-Anforderung. Eine entsprechende Verordnung tritt morgen in Kraft und gilt rückwirkend ab 1. Jänner. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Diese Maßnahme bietet den Landwirten Flexibilität und belohnt sie weiterhin für ihre entscheidende Arbeit zur Förderung der Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit in der EU. Wir werden bald weitere Vorschläge vorlegen, um den Druck, dem unsere Landwirte ausgesetzt sind, zu verringern.“ EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski fügte hinzu: „Die Entscheidung spiegelt die außergewöhnlichen Umstände wider, mit denen unsere landwirtschaftliche Gemeinschaft konfrontiert ist. Sie beweist, dass die Kommission zuhört, sich engagiert und auf die Bedürfnisse reagiert.“

Pressemitteilung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Februar 2024
Autor
Vertretung in Österreich