
Anstatt 4 % ihres Ackerlandes brach liegen zu lassen, können Landwirte stickstoffbindende Pflanzen (wie Linsen, Erbsen oder Favas) und/oder Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzmittel anbauen – und erfüllen dennoch die sogenannte GLÖZ-8-Anforderung. Eine entsprechende Verordnung tritt morgen in Kraft und gilt rückwirkend ab 1. Jänner. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Diese Maßnahme bietet den Landwirten Flexibilität und belohnt sie weiterhin für ihre entscheidende Arbeit zur Förderung der Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit in der EU. Wir werden bald weitere Vorschläge vorlegen, um den Druck, dem unsere Landwirte ausgesetzt sind, zu verringern.“ EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski fügte hinzu: „Die Entscheidung spiegelt die außergewöhnlichen Umstände wider, mit denen unsere landwirtschaftliche Gemeinschaft konfrontiert ist. Sie beweist, dass die Kommission zuhört, sich engagiert und auf die Bedürfnisse reagiert.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Februar 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich