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Vertretung in Österreich
Presseartikel2. Juni 2021

Europäische Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, konjunkturfördernde Haushaltspolitik beizubehalten

Die Europäische Kommission hat heute mit dem Frühjahrspaket des Europäischen Semesters ihre Empfehlungen für die Haushaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten vorgelegt.

Brussels Economic Forum (BEF) 2021

Diese sollen den Mitgliedstaaten helfen, ihre wirtschaftliche Erholung voranzutreiben und dabei das EU-Aufbauprogramm NextGenerationEU bestmöglich zu nutzen. Das Europäische Semester wird heuer mit den Aufbau- und Resilienzplänen verknüpft, in denen die Mitgliedstaaten darlegen, welche Investitionen und Reformen sie aus dem EU-Aufbauprogramm finanzieren werden. Wir stellen diese ,Sonderausgabe‘ des Frühjahrspakets zu einem entscheidenden Moment vor, da sich die wirtschaftliche Erholung anbahnt, aber der Weg vor uns noch mit Unbekannten versehen ist. Wir werden daher weiterhin alle Instrumente einsetzen, um unsere Volkswirtschaften wieder auf Kurs zu bringen. Wir verlängern die allgemeine Ausweichklausel im Jahr 2022 und planen jetzt, sie 2023 zu deaktivieren“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis. Die im März 2020 erfolgte Aktivierung der Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts hat die EU-Vorschriften für nationale Haushaltsdisziplin vorübergehend außer Kraft gesetzt. Das hat es den Mitgliedstaaten ermöglicht, rasch umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Dombrovskis ergänzte: „Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, in diesem und im nächsten Jahr eine konjunkturfördernde Haushaltspolitik beizubehalten, weiter öffentliche Investitionen zu tätigen und die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestmöglich zu nutzen, um das Wachstum anzukurbeln.“ Sobald die Bedingungen dies zulassen, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um mittelfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. Die Kommission hat im Rahmen des Europäischen Semesters auch bewertet, inwieweit die EU-Mitgliedstaaten die Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags einhalten. Die Analyse ergab, dass  Bulgarien, Dänemark und Schweden das Defizitkriterium einhalten, die anderen Mitgliedstaaten nicht. Das Kriterium für die Staatsverschuldung wird von 13 Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Österreich, Portugal, Slowenien und Finnland) nicht erfüllt. Die Kommission ist der Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung über die Einleitung von Defizitverfahren getroffen werden sollte. Rumänien – das sich als einziges EU-Land derzeit in einem Verfahren befindet – empfiehlt die Kommission, seinen Konsolidierungspfad anzupassen und auf eine Korrektur seines übermäßigen Defizits im Jahr 2024 hinzuwirken.

Pressemitteilung
Europäisches Semester – Frühjahrspaket 2021: Fragen und Antworten

Europäisches Semester – Frühjahrspaket 2021 – Dokumente

Mitteilung zu den Empfehlungen der Kommission

Empfehlung für Österreich

Europäisches Semester 2021 – ein außerordentlicher Zyklus

Mitteilung zur fiskalpolitischen Reaktion

Frühjahrsprognose 2021

Video zur Pressekonferenz

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Juni 2021