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Vertretung in Österreich
Presseartikel29. September 2022Vertretung in ÖsterreichLesedauer: 1 Min

Europäische Kommission fordert Österreich zur Einhaltung der EU-Regeln für Energieeffizienz auf

Die Europäische Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil die Energieeffizienz-Richtlinie hierzulande noch immer nicht vollständig umgesetzt ist.

The 'RePowerEU' banner on the front of the Berlaymont building

Stichtag war der 25. Oktober 2020. Die EU-Regeln zielen auf die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und die Festlegung eines verbindlichen Energieeffizienzziels von mindestens 32,5 % bis 2030. Zudem schickt die Kommission eine begründete Stellungnahme – sie ist der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren – nach Wien, weil Österreich die Änderungen der Regeln über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht vollständig umgesetzt hat. Darin sind beispielsweise Aspekte zu Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude, zur Elektromobilität und zu Ladepunkten, sowie neue Vorschriften für Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen festgelegt. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist am 10. März 2020 abgelaufen. Auch hinsichtlich des Plans für die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor, der Umsetzung bestimmter EU-Naturschutzvorschriften, des nationalen Programms für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und der Verordnung über Interbankenentgelte ortet die EU-Kommission hierzulande dringenden Handlungsbedarf. Zudem ist Österreich bei der Umsetzung der Schutzbestimmungen für Hinweisgeber – sogenannte Whistleblower – säumig. 

Pressemitteilung
Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren

Fragen und Antworten zu Vertragsverletzungsverfahren

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. September 2022
Autor
Vertretung in Österreich