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Vertretung in Österreich
Presseartikel21. Dezember 2023Vertretung in ÖsterreichLesedauer: 1 Min

Europäische Kommission fordert Österreich zur Einhaltung von EU-Recht auf

Die Europäische Kommission hat heute wieder eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren eröffnet beziehungsweise vorangetrieben, um die Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Österreich ist in drei Fällen betroffen.

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Die Europäische Kommission hat heute wieder eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren eröffnet beziehungsweise vorangetrieben, um die Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Österreich ist in drei Fällen betroffen. Die Kommission hat ein Aufforderungsschreiben – es ist der erste Schritt im Verfahren – an Österreich gerichtet, weil das Land noch keinen Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans für den Zeitraum bis 2030 übermittelt hat. Dies hätte bis Ende Juni geschehen sollen. Auch Polen und Bulgarien sind säumig. Die drei Mitgliedstaaten sind aufgefordert, unverzüglich den Entwurf vorzulegen. 

Ein weiteres Verfahren wird gegen Österreich eröffnet, weil es nicht alle Bestimmungen der EU-Richtlinie über Saisonarbeitskräfte ordnungsgemäß umgesetzt hat. Diese soll faire und transparente Vorschriften für die Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten in der EU sicherstellen. Die Richtlinie zielt außerdem darauf ab, Arbeitskräften aus Drittländern in der gesamten EU menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, gleiche Rechte und ausreichenden Schutz vor Ausbeutung zu gewährleisten.

Eine begründete Stellungnahme, sie ist der zweite Schritt im Vertragsverletzungsverfahren, erhält Österreich wegen mangelnder Umsetzung der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie. Die Mitgliedstaaten mussten den Bestimmungen bis zum 12. Jänner 2023 nachkommen. Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie trägt durch aktualisierte Wasserqualitätsstandards zu einem besseren Schutz der menschlichen Gesundheit bei, indem gegen bedenkliche Schadstoffe wie endokrine Disruptoren und Mikroplastik vorgegangen wird. Die neue Richtlinie befasst sich auch mit Wasserverlusten, da derzeit durchschnittlich 23 % des Trinkwassers während der Verteilung in der EU verloren gehen. Die Kommission hatte im März 2023 Aufforderungsschreiben an 20 Mitgliedstaaten, darunter Österreich, übermittelt. Österreich hat in der Folge Maßnahmen mitgeteilt, für eine vollständige Umsetzung müssen jedoch noch weitere Rechtsvorschriften erlassen werden. 

Pressemitteilung

Memo zu den Schritten eines Vertragsverletzungsverfahrens

Pressemitteilung von Montag zu den Nationalen Energie- und Klimaplänen

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Dezember 2023
Autor
Vertretung in Österreich