Anlass für das erste Verfahren ist, dass Österreich die Feuerwaffen-Richtlinie und zwei Durchführungsverordnungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. In der Feuerwaffen-Richtlinie sind gemeinsame Mindeststandards für den Erwerb, den Besitz und den gewerblichen Austausch ziviler Feuerwaffen (z. B. für Sport- und Jagdzwecke) verankert. Im zweiten Fall hat Österreich die Versicherungsvertriebsrichtlinie, die Mindeststandards für den Vertrieb von Versicherungsprodukten im Binnenmarkt setzt, nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Konkret geht es um Bestimmungen über Versicherungsvermittler, die von Personen aus einem Drittland kontrolliert werden. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die Mängel zu beheben. Andernfalls kann die Kommission den nächsten Verfahrensschritt in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme setzen. Diesen hat sie bei drei laufenden Verfahren heute gemacht: So erhält Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil es die EU-Richtlinie über Erneuerbare Energien noch immer nicht vollständig umgesetzt hat. Das gleiche gilt für die Richtlinie über ohne Fahrer gemietete Fahrzeuge im Güterkraftverkehr. Zudem hat Österreich seine nationalen Rechtsvorschriften nicht vollständig mit der Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen („Seveso III“) in Einklang gebracht. In allen drei Fällen hat Österreich nun zwei Monate Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und sie der Kommission mitzuteilen. Andernfalls kann diese beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Oktober 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich