Auch Österreich erhält ein Aufforderungsschreiben – es ist der erste Schritt im Verfahren –, weil es die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat. Denn das österreichische Recht sieht nicht für alle Projekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben werden, eine Prüfung vor. Zu den Kritikpunkten zählt auch, dass die Definitionen für einige Projekte (Feriendörfer und Hotelkomplexe außerhalb von städtischen Gebieten, Änderungen oder Erweiterungen von Projekten) nicht im Einklang mit der UVP-Richtlinie stehen. Zudem richtet die Kommission ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Österreich, weil das Land die Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie im Nationalpark Hohe Tauern in Salzburg nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Ein erstes Schreiben wurde bereits im Mai 2023 übermittelt. Österreich hat in beiden Fällen nun zwei Monate Zeit, um zu antworten und auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission weitere Schritte in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme setzen.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. April 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich