Dabei sendet die Kommission zunächst ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten. Es ist ein gängiges Verfahren der Kommission, Fälle dieser Art systematisch zu verfolgen. Österreich ist in drei Fällen Informationen schuldig geblieben. Der erste betrifft die Umsetzung der Vorschriften zur Stärkung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems. Diese zielen darauf ab, das System auf den Seeverkehr auszudehnen und die CO2-Bepreisung in neuen Wirtschaftssektoren einzuführen. Zudem hat Österreich der Europäischen Kommission nicht mitgeteilt, wie es die EU-Richtlinie über einheitliche Ladegeräte umsetzt. Sie sieht die Einführung von USB-C als einheitlichem Ladeanschluss vor, um Interoperabilität zu gewährleisten. Die Richtlinie gilt ab dem 28. Dezember 2024 für tragbare Geräte wie Telefone, Tablets und Kameras und ab dem 28. April 2026 für Laptops. Weiters ist Österreich säumig, was Informationen über die Umsetzung der Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer zur Sicherstellung der vertraglichen Transparenz und des Verbraucherschutzes betrifft.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Januar 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich