Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen und am 20. Juli 2022 geänderten Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, in dem die Kommission, gestützt auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), anerkennt, dass das Wirtschaftsleben in der EU beträchtlich gestört ist.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: „Der Agrarsektor ist besonders hart von dem auf die Invasion der Ukraine durch Russland und die damit verbundenen Sanktionen zurückzuführenden Preisanstieg bei Energie und anderen Produktionskosten betroffen. Die heute genehmigte Regelung in Höhe von 110 Mio. EUR wird Österreich in die Lage versetzen, von der derzeitigen geopolitischen Krise betroffene Landwirte zu unterstützen. Wir stehen weiter an der Seite der Ukraine und des ukrainischen Volkes. Gleichzeitig arbeiten wir weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit die nationalen Unterstützungsmaßnahmen schnell, effizient und in koordinierter Weise eingeführt werden können, ohne den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu gefährden.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. August 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich