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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 20. Juli 2023
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Europäische Kommission mahnt Information zur Umsetzung von EU-Recht ein

Die Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, weil es keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben.

EU Member States flags alongside the European flag

Die Europäische Kommission leitet heute eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben.

Österreich ist in drei Fällen betroffen:

  1. Im ersten Fall geht es um die aktualisierten EU-Vorschriften für die Binnenbeförderung gefährlicher Güter in der EU.
  2. Das zweite Verfahren hat mit der länderspezifischen Berichterstattung über die Höhe der Körperschaftsteuer zu tun. Gemäß einer EU-Richtlinie müssen alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro einen Bericht darüber veröffentlichen, wie viel Körperschaftsteuer sie in jedem einzelnen Mitgliedstaat zahlen.
  3. Der dritte Fall betrifft die Richtlinie über die Kraftfahrzeig-Haftpflichtversicherung, mit der ein Mechanismus zur Entschädigung von Opfern von Straßenverkehrsunfällen bei Insolvenz des jeweiligen Versicherers eingeführt wird. Auch hier haben Österreich und andere Staaten die Umsetzung nicht vollständig mitgeteilt.

Pressemitteilung

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Juli 2023
Autor
Vertretung in Österreich