Die Europäische Kommission leitet heute eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben.
Österreich ist in drei Fällen betroffen:
- Im ersten Fall geht es um die aktualisierten EU-Vorschriften für die Binnenbeförderung gefährlicher Güter in der EU.
- Das zweite Verfahren hat mit der länderspezifischen Berichterstattung über die Höhe der Körperschaftsteuer zu tun. Gemäß einer EU-Richtlinie müssen alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro einen Bericht darüber veröffentlichen, wie viel Körperschaftsteuer sie in jedem einzelnen Mitgliedstaat zahlen.
- Der dritte Fall betrifft die Richtlinie über die Kraftfahrzeig-Haftpflichtversicherung, mit der ein Mechanismus zur Entschädigung von Opfern von Straßenverkehrsunfällen bei Insolvenz des jeweiligen Versicherers eingeführt wird. Auch hier haben Österreich und andere Staaten die Umsetzung nicht vollständig mitgeteilt.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Juli 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich