
Alle Verbraucher, Behörden, Haushalte, Eigentümer öffentlicher Gebäude, Energieversorger und Industrieunternehmen sind aufgefordert, Sparmaßnahmen zu ergreifen. Die EU-Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Notfallpläne bis Ende September aktualisieren, um darzulegen, wie sie das Senkungsziel erreichen wollen, und der Kommission alle zwei Monate über ihre Fortschritte berichten. Die Kommission wird auch die Arbeiten zur Diversifizierung der Energielieferanten einschließlich des gemeinsamen Gaseinkaufs beschleunigen, damit die EU mehr Möglichkeiten zur Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen hat. Die geplanten Regeln sollen der Kommission zudem die Möglichkeit geben, nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit auszurufen. Damit wäre eine verbindliche Senkung der Gasnachfrage verbunden. Der Unionsalarm kann ausgelöst werden, wenn ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit besteht oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch ist.
Video der Pressekonferenz
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20 Juli 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich