
Dazu zählen: eine stärkere Fokussierung auf einen „personenbezogenen“ Ansatz für Reisemaßnahmen, eine Standard-Gültigkeitsdauer von neun Monaten für Impfzertifikate, die nach Abschluss der ersten Impfserie ausgestellt wurden, die Berücksichtigung von Impfungen in der Ampelkarte der EU sowie ein vereinfachtes Verfahren für eine „Notbremse“. Die Gültigkeitsdauer von neun Monaten berücksichtigt die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für die Verabreichung von Auffrischungsdosen ab dem sechsten Monat. Sie sieht einen zusätzlichen Zeitraum von drei Monaten vor, damit die nationalen Impfkampagnen entsprechend angepasst werden können und die Bürger Zugang zu den Booster-Impfungen haben.
Erklärung von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Vorantreiben der Impfungen
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. November 2021
- Autor
- Vertretung in Österreich