Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Wir wollen den Konsumentinnen und Konsumenten und den Unternehmen noch mehr Mitspracherecht darüber einräumen, was mit ihren Daten geschehen darf, indem klargestellt wird, wer zu welchen Bedingungen Zugang zu den Daten hat. Dies ist ein zentraler Digitalgrundsatz, der zur Schaffung einer robusten und fairen datengesteuerten Wirtschaft beitragen und Leitsatz für den digitalen Wandel bis 2030 sein wird.“ Daten zeichnen sich ebenso wie Musikaufnahmen, Straßenbeleuchtung oder eine malerische Aussicht durch Nicht-Rivalität aus, was bedeutet, dass viele Menschen gleichzeitig Zugang dazu haben und sie immer wieder „konsumiert“ werden können. Die Datenmenge steigt kontinuierlich: 2018 wurden 33 Zettabyte erzeugt und 2025 werden es voraussichtlich schon 175 Zettabyte sein. Ihr Potenzial wird nicht ausgeschöpft, denn 80 % der Industriedaten werden nie genutzt. Das Datengesetz geht die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse an, die der Datennutzung im Wege stehen. Mit den neuen Vorschriften stehen mehr Daten zur Weiterverwendung bereit – mit positiven Folgen für das EU-Bruttoinlandsprodukt (BIP). Schätzungen zufolge dürfte es bis 2028 voraussichtlich um zusätzliche 270 Milliarden Euro steigen.
Pressemitteilung
Datengesetz – Fragen und Antworten
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. Februar 2022
- Autor
- Vertretung in Österreich