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Vertretung in Österreich
Presseartikel2. Dezember 2021Vertretung in ÖsterreichLesedauer: 1 Min

Europäische Kommission setzt rechtliche Schritte zur Stärkung des Binnenmarkts

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedstaaten, darunter Österreich, eingeleitet, weil diese die Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht umgesetzt haben. 

Gemäß den Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die von ihnen eingeführten Anforderungen für Berufe notwendig und ausgewogen sind. Mit einer Reihe von in der Richtlinie vorgesehenen Kriterien soll vermieden werden, dass qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern der Zugang zu einem breiten Spektrum von Berufen oder deren Ausübung durch unnötig aufwendige nationale Vorschriften erschwert wird. Die Kommission hat heute in mehr als 100 Fällen Verfahren eingeleitet und vorangetrieben, um die Einhaltung von EU-Recht zu gewährleisten. Österreich wird weiters in einem Aufforderungsschreiben – es steht am Anfang eines Vertragsverletzungsverfahrens – aufgefordert, bilaterale Investitionsabkommen zu beenden. Außerdem hat die Kommission in einer begründeten Stellungnahme – sie ist der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren – an Österreich appelliert, die Bestimmungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums korrekt umzusetzen.

Pressemitteilung zu reglementierten Berufen

EU-Vertragsverletzungsverfahren

Überblick über die heutigen Entscheidungen

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Dezember 2021
Autor
Vertretung in Österreich