Gemäß den Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die von ihnen eingeführten Anforderungen für Berufe notwendig und ausgewogen sind. Mit einer Reihe von in der Richtlinie vorgesehenen Kriterien soll vermieden werden, dass qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern der Zugang zu einem breiten Spektrum von Berufen oder deren Ausübung durch unnötig aufwendige nationale Vorschriften erschwert wird. Die Kommission hat heute in mehr als 100 Fällen Verfahren eingeleitet und vorangetrieben, um die Einhaltung von EU-Recht zu gewährleisten. Österreich wird weiters in einem Aufforderungsschreiben – es steht am Anfang eines Vertragsverletzungsverfahrens – aufgefordert, bilaterale Investitionsabkommen zu beenden. Außerdem hat die Kommission in einer begründeten Stellungnahme – sie ist der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren – an Österreich appelliert, die Bestimmungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums korrekt umzusetzen.
Pressemitteilung zu reglementierten Berufen
EU-Vertragsverletzungsverfahren
Überblick über die heutigen Entscheidungen
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. Dezember 2021
- Autor
- Vertretung in Österreich