
Zusätzlich zu den bestehenden Absicherungsmechanismen soll damit sichergestellt werden, dass keinerlei EU-Finanzierung es einer terroristischen Organisation indirekt ermöglicht, Anschläge auf Israel zu verüben. Die im Rahmen des Europäischen Katastrophenschutzes und der humanitären Hilfe (ECHO) geleistete humanitäre Hilfe ist von dieser Überprüfung nicht betroffen. Die Kommission wird zudem prüfen, ob ihre Hilfsprogramme für die palästinensische Bevölkerung und die Palästinensische Behörde angesichts der veränderten Sachlage vor Ort angepasst werden müssen.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. Oktober 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich